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Pressemitteilung

09.12.2024
EU-Bodenüberwachungsrichtlinie: Weder zielführend noch konsensfähig
DBV-Umweltbeauftragter Hartelt fordert Aussetzen der Verhandlungen

In den Verhandlungen über den Vorschlag der EU-Kommission über eine Bodenüberwachungsrichtlinie (Soil Monitoring and Resilience Law) konnten die grundsätzlichen Webfehler des Vorschlags bisher nicht beseitigt werden, erklärt der DBV-Umweltbeauftragte und Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd, Eberhard Hartelt, im Vorfeld der nächsten Verhandlung im Trilog am 12. Dezember 2024. Nach wie vor fehlt grundsätzlich die Notwendigkeit für eine europäische Regelung zum Bodenschutz, zumal der Schutz der Böden bisher schon umfassend direkt oder indirekt über eine Vielzahl europäischer Regelungen des Fach- und Umweltrechts sowie die Europäische Agrarpolitik sichergestellt wird, betonte Hartelt. Zudem zählen sowohl der Ansatz der Bewertung aller Böden in Europa über nicht geeignete Indikatoren und Maßstäbe des guten Zustandes von Böden als auch die Missachtung der Heterogenität der Böden zu den Grundproblemen des Vorschlags. So würde der aktuelle Grenzwert für extrahierbaren Phosphor zu einer Unterversorgung schwerer, d.h. tonhaltiger, Böden führen und damit dem übergeordneten Ziel der Gesunderhaltung dieses landwirtschaftlichen Produktionsfaktors entgegenstehen. Die Positionen des Parlaments und des Rates schaffen zwar mehr Flexibilität für die Mitgliedsstaaten, führen aber zu unterschiedlichsten Bewertungen des Bodenzustandes innerhalb Europas und damit zu massiven Wettbewerbsverzerrungen. „Der Name der Richtlinie ist reine Irreführung. Es steht Monitoring drauf, im Kern bleiben aber nicht umsetzbare Bodenbewertungen sowie nicht justitiable Zielvorgaben eines guten Bodenzustandes bis 2050 mit zu befürchtenden Bewirtschaftungsauflagen für die Landwirte bestehen,“ kritisierte Hartelt. Eine Verpflichtung für die Mitgliedsstaaten, zur Erreichung des guten Zustandes, Auflagen für die Bodenbewirtschaftung festzusetzen, ignoriert die bereits erbrachten Leistungen der Landwirte und wird zu einer massiven Einschränkung für die Bewirtschaftung der Flächen führen. Auch angesichts der Zusage der neuen EU-Kommission und des Strategischen Dialogs mit der Landwirtschaft für anreizbasierte Fördermaßnahmen für Umwelt und Biodiversität ist der ordnungspolitische Kommissionsvorschlag weder zielführend noch konsensfähig.

Grundsätzlich gelten aus Sicht der Landwirtschaft folgende Punkte für die laufenden Trilog-Verhandlungen. Die Bodenüberwachungsrichtlinie ist ungeeignet, um eine praxistaugliche Verbesserung des Bodenzustands herzustellen. Daher sollte auf eine europäische Regelung verzichtet werden, die das Thema Subsidiarität missachtet und der Heterogenität der Böden nicht gerecht wird. Ansonsten müsste die Richtlinie zumindest auf ein reines Monitoring beschränkt bleiben und auf konkrete unpraktikable und nicht justitiable Ziele und weitreichende Maßnahmen zur Bodenbewirtschaftung verzichtet werden. Auch das Modell der Ausweisung von Bodenbezirken ist weder umsetzbar noch fachlich zielführend. Letztlich sollten auch auf die Indikatoren mit fachlich nicht gerechtfertigten und ungeeigneten Grenzwerten verzichtet werden.


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